AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit der HCPR GmbH geschlossenen Verträge, die die Durchführung einer von der HCPR angebotenen Fort- und Weiterbildungsveranstaltung und somit Leistungen der Erwachsenenbildung im Gesundheitswesen zum Gegenstand haben.

Die Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sind derzeit wie folgt dargestellt:

  • Basisqualifikation PneumoCare (Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung)
  • Basisqualifikation NeuroCare (Pflegefachperson oder Therapeut für außerklinische Langzeitrehabilitation, Pflegeassistenten erhalten eine Teilnahmebescheinigung)
  • Fachexperte oder -therapeut für außerklinische Langzeitrehabilitation
  • Fachexperte für außerklinische Beatmung
  • Advanced Fachexperte oder -therapeut für außerklinische Langzeitrehabilitation
  • Advanced Fachexperte Beatmung (Fachbereichsleiter/fachliche Leitung)

Weitere Angebote umfassen, auf den Auftraggeber-Bedarf ausgerichtete Workshops und Tagesseminare, deren Inhalt und Zielsetzungen mit dem Auftraggeber gemeinsam erarbeitet und in einem entsprechenden Angebot dargestellt werden. Das Angebot bedarf der Freizeichnung des Auftraggebers.

  1. Anmeldung
    1. Anmeldungen sind auf dem Anmeldevordruck per Post, per Fax oder per E-Mail an die HCPR vorzunehmen.  Mit der Anmeldung erkennt der Anmeldende die unter Ziffer 1.2 aufgeführten Regelungen zu den Zugangsvoraussetzungen an. Anmeldungen von Teilnehmenden aus vorangegangenen Kursen sind für den Fall des Zustandekommens eines Kurses gesetzt. 
    2. Die Teilnehmer müssen die in den Kursbeschreibungen definierten Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Die Zugangsvoraussetzungen sind durch den Anmeldenden selbst zu prüfen. Die HCPR ist hierzu berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Auf Anfrage sind die Zusatzvoraussetzungen nachzuweisen. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen entbindet nicht von der Zahlung der Lehrgangsgebühren. 
    3. Die Teilnehmer sind an ihre Anmeldungen für einen Zeitraum von 3 Wochen ab dem Tag der Anmeldung unwiderruflich gebunden. Ein für beide Seiten bindender Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme durch die HCPR zustande. Hat die HCPR innerhalb der Bindungsfrist von 3 Wochen die Anmeldung nicht bestätigt, kann der Teilnehmer seine Anmeldung fristlos schriftlich widerrufen. Anmeldungen werden für beide Seiten bindend, sobald die Anmeldung durch die HCPR schriftlich (per E-Mail, per Fax oder postalisch) bestätigt wurde. Die HCPR ist nicht zur Annahme einer Anmeldung verpflichtet.
  2. Zahlungsbedingungen
    1. Für alle Veranstaltungen gilt, dass die Kosten für Lernmittel und Zertifikate in den Gebühren enthalten sind. Bei einer Erhöhung der Gebühren nach der Anmeldung wird die HCPR dies dem Teilnehmer durch die Anmeldebestätigung mitteilen. Erst mit Zustimmung des Teilnehmers zu der Erhöhung der Gebühren wird in diesem Fall die Anmeldung rechtsverbindlich.
    2. Soweit Änderungen des Gesetzgebers oder von Behörden sich maßgeblich auf die Preisgestaltung der Veranstaltungen auswirken, ist die HCPR berechtigt, auch nach Vertragsabschluss eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen. In diesem Fall hat der Teilnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung und muss schriftlich erfolgen.
    3. Die Gebühren sind nach Rechnungsstellung, unabhängig von Leistungen Dritter, bis zum angegebenen Zahlungsziel auf das angegebene Geschäftskonto der HCPR zu entrichten.
    4. Unabhängig davon bleibt es der HCPR überlassen, die Gebühr mit Zustimmung des Rechnungsempfängers anteilig in Raten geltend zu machen. In diesem Fall ist die jeweilige Rate spätestens zum auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel zu entrichten. Kommt der Zahlungspflichtige mit der Bezahlung einer Rate ganz oder teilweise länger als zehn Tage in Verzug, ist die HCPR berechtigt, die gesamte restliche Lehrgangsgebühr sofort geltend zu machen, sofern dem Zahlungspflichtigen nicht ausdrücklich eine weitergehende Stundung aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung gewährt wird.
    5. Die Leistungen der HCPR unterliegen der Umsatzsteuer in gesetzlich geltender Höhe von derzeit 19 %. Diese wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  3. Rücktritte und Stornierungen
    1. Die HCPR hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung an Veranstaltungen, diese kurzfristig, spätestens 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn, abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten. Bereits bezahlte Gebühren werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Aus wichtigem Grund kann die Veranstaltung auch kurzfristig abgesagt werden, insbesondere dann, wenn durch mangelnde Teilnehmerzahl das Kursziel nicht erreicht werden kann.
    2. Die HCPR behält sich vor Änderungen in Person des Dozenten vorzunehmen, sofern ein sachlicher Grund hierfür vorliegt und dieser die Lerninhalte in ausreichender Weise vermitteln kann. Derartige Änderungen berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt oder zur Gebührenminderung.
    3. Ein Teilnehmer kann ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten bzw. abgemeldet werden. Jede Stornierung einer Anmeldung hat jedoch unter Wahrung der Schriftform gemäß § 126 BGB gegenüber HCPR zu erfolgen (Telefax bzw. Email ist ausreichend).
    4. Eine kostenlose Stornierung durch den Teilnehmer ist nur bis zu fünf Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich. Im Übrigen gilt bei einer Stornierung
    5. zwischen fünf und zwei Wochen vor der Veranstaltung verbleiben 25% der Veranstaltungsgebühren in der Zahlungspflicht,
    6. zwischen zwei und einer Woche vor Veranstaltung verbleiben 50% der Veranstaltungsgebühren in der Zahlungspflicht und
    7. später als eine Woche vor Beginn der Veranstaltung ist grundsätzlich ausgeschlossen, es verbleiben 100% der Veranstaltungsgebühren in der Zahlungspflicht.
    8. Gesonderte Stornierungsbedingungen gelten für Inhouse-Kurse wie in den Abschnitten 4.1 – 4.5 angegeben.
  4. Inhouse Kurse
    1. Für alle Veranstaltungen bei dem Auftraggeber im Hause (Inhouse) gilt, dass die Verantwortung für Raumgröße und Ausstattung beim Auftraggeber liegt. Eine Bereitstellung von Basislebensmitteln (Wasser, Kaffee, Tee) erfolgt durch den Auftraggeber.
    2. Die vereinbarte maximal Mitarbeiter Anzahl, je nach Veranstaltungsart, darf nicht überschritten werden. 
    3. Mitarbeiter welche während der Inhouse Seminare erkranken haben keinen Rechtsanspruch auf Wiederholung und Abschluss der Maßnahme. Sie können jedoch in Absprache und bei entsprechenden Möglichkeiten an anderen ähnlichen Veranstaltungen des Auftragnehmers andernorts nachholen.
    4. Bei Stornierung bis zu max. 14 Tage vor dem 1. geplanten Veranstaltungstag werden 10% der Gesamtsumme fällig.
    5. Bei Stornierung bis zu max. 7 Tage vor dem 1. geplanten Veranstaltungstag werden 50% der Gesamtsumme fällig.
    6. Bei Stornierung nach den 7 Tagen vor dem 1. geplanten Veranstaltungstag wird 100% der Gesamtsumme fällig.
  5. Sonstige Leistungen
    1. Für die Zweitausfertigung einer Teilnahmebescheinigung / eines Zertifikates / eines Zeugnisses werden Verwaltungsgebühren in Höhe von je 25,00 € erhoben, die in Vorauskasse nach Rechnungstellung auf das angegebene Geschäftskonto der HCPR zu entrichten sind.
    2. Für das erste Mahnschreiben wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 €, für das Zweite in Höhe von 15,00 € erhoben
    3. Wurde eine Lastschrift nicht ausgeführt, ohne dass die HCPR die Gründe dafür zu vertreten hat, werden die Bankgebühren dem Teilnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt.
    4. Für Wiederholungsprüfungen wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 80,00 € erhoben
    5. Für Testate zur Eignungsfeststellung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 80,00 € erhoben
  6. Haftung
    1. Die HCPR haftet nicht für Diebstahl, Personen- und Sachschäden der Teilnehmer. Die Haftung der HCPR, gleich aus welchem Grund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
    2. Für alle Veranstaltungen der HCPR liegt die Verantwortung für eine dem Angebot entsprechende Raumgröße und Ausstattung sowie die Bereitstellung notwendiger Arbeitsmaterialien (Skripte) und Übungsmaterialien bei der HCPR. Eine kurzfristige Änderung des Veranstaltungsortes ist möglich, aus der Änderung des Veranstaltungsortes können keine Ansprüche hergeleitet werden.
  7. Datenschutz
    1. Die uns übermittelten Daten werden in unserer EDV-Anlage gespeichert. 
    2. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die der Anmeldung anhängige Datenschutzerklärung.
  8. Erfüllungsort/Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

WICHTIGE ANMERKUNG ZUR GLEICHSTELLUNG IN DER SPRACHVERWENDUNG
Nur zur besseren Lesbarkeit verwendet die HCPR das generische Maskulinum. Allen Nutzern außerhalb des männlichen Geschlechtes bittet die HCPR für dieses Konstrukt um Verständnis.